Hunziker Kalksandstein

AGB

Verkaufs- und Lieferbedinungen Kalksandsteine und K-Mauerwerk-Zubehör

Über uns

Als Spezialist für Kalksandstein-Mauerwerk bieten wir Planern und Anwendern kompetente Beratung und Unterstützung. Durch sorgfältige Auswahl unserer Lieferanten und engste Zusammenarbeit garantieren wir einwandfreie Produkte- und Lieferqualität.

Wir organisieren zusammen mit dem Baumaterialhändler die pünktliche Belieferung der Baustelle ab dem Herstellerwerk Hunziker Kalksandstein AG in Brugg.

Sämtliches Zubehör zu Kalksandstein-Mauerwerk (Sichtbetonstürze, Maueranker etc.) und auftragsbezogene Bauteile wie ver- blendete Stürze, Fensterbänke u.a. liefern wir fachgerecht zu unseren offerierten Preisen ab weiteren Produzenten.

 

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Preise Kalksandsteine und Zubehör

Die nachfolgend aufgeführten Preise verstehen sich ab dem Produktionswerk in Brugg.

Bei Abholung wird keine Abholvergütung gewährt. Für die Lieferung auf die Baustelle kommt der in der Preisliste distanzabhängige Transportzuschlag nach Zonen zur Anwendung.

Änderungen im Produktepreis bleiben jederzeit vorbehalten. Eine schriftliche Offerte unsererseits bleibt ohne anderslautende Abmachung 3 Monate nach Erstellung gültig.

Auf allen aufgeführten Preisen wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen und zusätzlich belastet.

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Preise Transportzuschläge

Änderungen im Transportzuschlag bleiben jederzeit vorbehalten. Ausserordentliche Steigerungen der Treibstoffpreise oder fiskalische Massnahmen des Bundes müssen weiterverrechnet werden. Belastung/Abrechnung gemäss Treibstoffzuschlagberechnung der ASTAG (www.astag.ch). Die MWST wird separat ausgewiesen und zusätzlich belastet.

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Liefermengen Kalksandsteine

Die aufgeführten Transportzuschläge basieren auf einem Ladegewicht von mindestens 15 Tonnen pro Lieferschein. Kleinere Mengen werden vorzugsweise ab dem Lager des Baumaterialhändlers bezogen.

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Transportzuschläge Kalksandsteine

Die nach Zonendistanz aufgeführten Transportzuschläge gelten für Lieferungen ab 15 Tonnen und unter der Voraussetzung, dass mit Anhängerzügen (Aufliegern) gut zugefahren werden kann. Für Mindermengen  werden pro Lieferschein (Baustellenablad) folgende Pauschalzuschläge zu den normalen Transporttarifen verrechnet:

bis 5 Tonnen CHF 280.–
ab 5 bis 10 Tonnen CHF 230.–
ab 10 bis 15 Tonnen CHF 180.–
Zufuhr mit Solofahrzeug (13 Tonnen) und Umlad CHF 200.–

Der Ablad erfolgt normalerweise bauseits. Muss auf Wunsch des Empfängers mit dem Lastwagenkran/der Hebebühne* zugefahren  und abgeladen  werden,  erfolgt   die  Verrechnung  mit CHF 15.– pro Tonne, jedoch mindestens CHF 65.– pro Ablad. Wurde die Lieferung mit Lastwagenkran/Hebebühne* bestellt, wird dies auch dann verrechnet, wenn  es beim Ablad  nicht gebraucht wurde (Fahrzeugdisposition und geringere Ladekapazität). Für Stand- und/oder Abladezeit über 1 Std. werden pro weitere ½ Stunde je CHF 70.– verrechnet. Alle weiteren Dienstleistungen wie Zufuhr/Umlad mit Solofahrzeug, Gewichtsbeschränkungen, Spezialkrane, Versetzarbeiten mit dem Lastwagenkran etc. werden nach Aufwand belastet. Es empfiehlt sich, für solche Spezialfälle vorgängig eine Offerte einzuholen.
* auf Anfrage

 Für Transporte in Berggebiete gelten die Zonentransportzuschläge bis Hauptort, Hauptstrasse oder Tal, gute Zufahrt für grosse Camions vorausgesetzt. Die Mehrkosten für Lieferungen in Bergregionen werden separat und unter Berücksichtigung der jeweiligen Strassenbeschränkung in Rechnung gestellt. Hierbei werden Kosten wie Umlad auf Solofahrzeuge und allfälliges mehrmaliges Zufahren zum Abladeort berücksichtigt.

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Spezialverpackungen

Spezialverpackungen für besondere Transporte (z.B. per Heliko- pter) werden nach Arbeits- und Materialaufwand verrechnet.

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Gebinde

Für die von uns gelieferten Euro-Paletten (ohne Pressspanklötze!) werden CHF 18.— pro Stück in Rechnung gestellt. Bei Retournierung in einwandfreiem Zustand vergüten wir CHF  14.— pro Stück. Paletten mit Pressspanklötzen und andere defekte Paletten werden auch nicht zur Entsorgung angenommen. Müssen die Paletten auf Aufforderung  des Kunden (Bauunternehmer, Baumaterialhändler) separat auf der Baustelle oder dem Händlerlager abgeholt werden, verrechnen wir den durch uns durchgeführten Transport mit CHF 3.— pro Palett. Andere Gebinde und Hilfsmittel (z.B. Kanthölzer) werden mit der Warenlieferung verrechnet und nach ordnungsgemässer Rückgabe zum gleichen Preis gutgeschrieben.

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Retouren Kalksandsteine und Zubehör

Gelieferte Ware wird nur dann zurückgenommen, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung befindet und in vorliegender Preisliste aufgeführt ist. Angebrochene oder lose Pakete werden nicht zurückgenommen. Für Umtriebe bei Retouren wird ein Unkostenbeitrag von mindestens 35% des Bruttoverkaufspreises zuzüglich allfällig gewährter Rabatte in Abzug gebracht. Die aus Retouren entstandenen Transport- und Umladekosten werden nach Aufwand zusätzlich in Abzug gebracht respektive belastet. Defekte Waren und Retouren unter CHF 100.— werden nicht vergütet. Für Produkte und Dienstleistungen, die auftragsbezogen produziert/bereitgestellt wurden, besteht eine Abnahmeverpflichtung für die ganze vereinbarte Menge.

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Reklamationen / Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich Produktart, Menge, sichtbarer Qualitätsmängel etc. sind bei der Übernahme der Ware einzubringen. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheines, beim Abholen durch den Transporteur oder Chauffeur, bei Lieferung auf die Baustelle durch den Polier, wird der einwandfreie Empfang der Ware bestätigt. Nachträglich erfolgte Beanstandungen für sichtbare Mängel können nur dann akzeptiert werden, wenn der Mangel durch die Verpackung verdeckt war. Bei Transportschäden sind die notwendigen Vorbehalte vor dem Ablad anzubringen. Bei Bahntransport ist eine bahnamtliche Tatbestandesaufnahme zu verlangen. Bei Strassentransporten ist der Transporteur für den Schaden verantwortlich zu machen und das Lieferwerk unverzüglich zu informieren.

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Garantie und Haftung

Sofern unsere Angebote nichts anderes enthalten, gelten die Bestimmungen und Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sowie die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Erweist sich eine Lieferung bei der Abnahme als schadhaft, besteht Anspruch auf vollwertigen Ersatz. Ist die beanstandete Ware bereits eingebaut, kann nur bei verdeckten Mängeln ein Schadenersatz geltend gemacht werden. Farbdifferenzen, Verfärbungen und Ausblühungen, wie sie in jedem kalk- oder zementgebundenen Produkt vorkommen, bilden keinen Grund für Beanstandungen. Bei der Verarbeitung sind unsere Hinweise, insbesondere für Sichtmauerwerk, zu beachten.

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Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen ist der Firmensitz der HUNZIKER KALKSANDSTEIN AG in Brugg.

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Fakturierung / Zahlungskonditionen

Die Verrechnung der Lieferung auf die Baustelle resp. an den Bauunternehmer oder Architekten erfolgt ausschliesslich über den gewünschten Baumaterialhändler. Es gelten seine Verkaufsbedingungen und Zahlungskonditionen.